Vom U-Boot Mann zum Warschauer Aufstand
*16.07.1922
+05.11.1944
Boleslaus Talowicz trat als Freiwilliger am 17.02.1941 seinen Dienst in der Kriegsmarine an.
Er ist geboren am 16.07.1922 in Lódź, Ortsteil Baluty. [1]
Die Eltern von Boleslaus Talowicz sind beide in Lódź [2] geboren. Der Vater Theodor Talowicz war Pole, geb. 1870, katholisch, Arbeiter.
Die Mutter Marta Talowicz, geb. Meier, war deutsch, geb. 1886, evangelisch.
Beide waren verwitwet und haben in der römisch-katholischen Kirchengemeinde der Heiligen Jungfrau Maria (N.M.P.) am 16.02.1920 geheiratet.
Die Mutter hat aus erster Ehe eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Der Vater hatte aus erster Ehe 10 Kinder, von denen viele früh verstorben sind.
Boleslaus Talowicz wurde katholisch getauft und ist in dem neuen polnischen Staat, der sich nach dem 1. Weltkrieg gebildet hat, aufgewachsen.
In dieser Zeit lebten in Lódź etwa 100.000 Deutsche zusammen mit 150.000 Juden und 250.000 Polen. [3]
Im Jahre 1927 starb der Vater von Boleslaus Talowicz. Nun entwickelte sich die Familie Talowicz wieder in Richtung deutsch.
Es gab in Lódź eigene deutsche Schulen und Gymnasien, so etwa 30 offizielle Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache. Die Eltern mussten eine Erklärung abgeben, ob sie deutsche Unterrichtssprache wünschen.
In Lódź gab es auch ein spezielles Gymnasium, dort bestand die Schülerzahl zu je einem Drittel aus Polen, Juden und Deutschen.
Dieser Traum vom „Gelobten Land“ endete spätestens mit dem 2. Weltkrieg.
Nach dem Überfall auf Polen am 01. September 1939 rückten deutsche Truppen am 08. September in Lódź ein. [4]
Am 17.02.1941 trat Talowicz seinen Dienst in der Kriegsmarine an. Von Beruf war er Elektriker.
Talowicz hat auf dem U 167 als U-Bootfahrer mehrere Feindfahrten mitgemacht. Am 01.11.1941 wurde er zum Maschinen-Gefreiten ernannt.
Im April 1943 wird U 167 vor den Kanarischen Inseln zweimal von einer britischen HUDSON angegriffen und dabei so beschädigt, dass es aufgegeben werden musste. U 167 fährt so dicht als möglich an die Südküste von GRAN CANARIA heran und der Großteil der Besatzung schwimmt bei LAS PALMAS an Land.
Auf dem Boot bleiben neben dem Kommandanten noch vier Besatzungsmitglieder an Bord um U 167 in tieferen Gewässern kontrolliert zu versenken.
Das Boot sinkt jedoch vorzeitig und den fünf Männern gelingt es noch rechtzeitig das Boot zu verlassen und mit Hilfe spanischer Fischer die Insel zu erreichen.
Auf dem folgenden Bild sind einige Mitglieder der Besatzung von U 167 mit Uniformen fotografiert, die von einer Einheit des spanischen Landheeres geliehen worden sind. Sie konnten damit besser als Schiffbrüchige erscheinen. Unter ihnen auch Talowicz.
Quelle: BA RM 123/38485
Die gesamte Besatzung gelangt unter Duldung der spanischen Behörden wieder nach Deutschland. [5]
Talowicz diente ab 30.09.1943 auf dem gerade neu übergebenen U 858 unter dem Kommando von Kptlt. Thilo Bode.Am 01.12.1943 wird er zum Maschinen-Maat befördert und wird als 1.E-Maat auf U 858 eingesetzt.
Bis zur ersten Feindfahrt von U 858 vergehen jedoch noch einige Monate. Es werden noch technische Veränderungen vorgenommen, wie z.B. Einbau einer Schnorchelanlage. Damit können dann die Dieselaggregate auch beim Tauchen betrieben werden. Dies erhöhte die Manövrierfähigkeit des Bootes, denn die Abwehrtechnik des Gegners wurde immer wirksamer. [6]
Auf dem neuen U-Boot konnte Talowicz von seinen Feindfahrten profitieren. Er hatte jedoch ein rechthaberisches Wesen, war leicht erregbar, so dass er sich dadurch fachliche und militärische Versager zu Schulden kommen ließ. Dies führte zu Reibereien im Unteroffizierskorps.
Anlässlich eines Urlaubsantrages sagte ihm der Leitende Ingenieur (L.I.), dass er auf Grund seines Verhaltens in letzter Zeit den Urlaub eigentlich nicht verdient habe. Talowicz bestritt jedoch energisch. die Tatsache, unbeliebt zu sein.
Talowicz erhielt den Urlaub im Anschluss an eine Dienstreise nach Bremen, wo er bei der Weser AG Ersatzteile für das U-Boot besorgen sollte. In Bremen wohnte auch seine Braut.
Der Urlaub war mit dem Befehl verbunden, spätestens Sonnabend, den 06.05, Mittag von Bremen wieder zurückzufahren, da das Boot von Kiel nach Swinemünde verlegt werden sollte.
In Bremen waren aber die Ersatzteile nicht vorrätig und es wurde ihm geraten, nach Diedenhofen zu fahren, um dort die Ersatzteile zu holen. Da nach den Erkundigungen von Talowicz der Betrieb in Diedenhofen Sonntag geschlossen war, blieb er Samstag und Sonntag bei seiner Braut in Bremen und fuhr Montag früh nach Diedenhofen.
Auf der Rückreise unterbrach er die Fahrt in Bremen für einige Stunden, um noch einmal zur Weser AG zu gehen wegen Ersatzteilbeschaffung. Er besuchte in Bremen noch einmal seine Braut, von der er Mittwochmorgen nach Kiel und dann weiter nach Swinemünde reiste.
Am 11.05. traf er dann in Swinemünde an Bord ein.
Hier erfuhr Talowicz, dass das Kommando bereits nach ihm geforscht hatte. Er ging auf das Vorschiff und dann in den E-Maschinenraum. Dort schrieb er einen an den Kommandanten bestimmten Zettel, in dem er seine Selbstmordabsichten begründete und Verfügungen über die Verteilung seines Sparguthabens traf.
Mittels eines Nachschlüssels verschaffte er sich eine Pistole und ging an Oberdeck.
Nachdem er noch eine Zigarre und drei Zigaretten geraucht hatte, begab er sich vor den Turm und löste einen Schuss, auf einem Eimer sitzend. Der Schuss in die Schläfe wirkte nicht tödlich.
Nach dem Verbinden rauchte Talowicz noch eine Zigarette und wurde in das Lazarett eingeliefert. Er hatte eine Einschusswunde vier cm über dem rechten Auge. Aus der Ausschusswunde vorne links in der Schädeldecke quoll Gehirnmasse hervor.
Beim Prüfen der Post von Talowicz fiel dem Kommando ein Bild in die Hände, auf dem Talowicz das U-Bootabzeichen 1939 trägt, obwohl ihm dies nicht verliehen worden ist.
Auch folgender Brief war in der Post.
Aus diesem Brief des Oberbürgermeisteramtes von Litzmannstadt geht hervor, dass Talowicz nicht im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist.
Da eine Einstellung als Freiwilliger in die Kriegsmarine ohne Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft nicht möglich ist, erscheint dem Kommandanten eine Nachforschung erforderlich, in welcher Form Talowicz den Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft erbracht hat.
Bei der Vernehmung gab sich der Kommandant große Mühe, die Motive für den Selbstmordversuch zu ergründen.
Talowicz gab zwei Beweggründe für seine Tat an:
1. die Eröffnung des L.I.’s, dass er nach Aussagen des Unteroffiziers-Raumältesten im U-Raum unbeliebt sei.
2. die Ablehnung seines Antrages auf Änderung des polnischen Namens.
Nach mehrstündigem Verhör kam der Kommandant jedoch zu der Einsicht, dass beide von Talowicz angefügten Gründe niemals der Beweggrund für eine derartige Tat sein können.
Es erschien ihm zwar möglich, dass die über Talowicz zusammenstürzenden Ereignisse – die Einsicht, dass seine Stellung an Bord erschüttert war, das Bewusstsein, sich durch die eigenmächtige Ausdehnung der Dienstreise nach Bremen schwer strafbar gemacht zu haben sowie die Frage seiner Staatsangehörigkeit – einen psychisch so labilen, unausgeglichenen, ehrgeizigen Menschen tief deprimieren können.
Das beharrliche Festhalten von Talowicz an längst entkräfteten Gründen ließ den Kommandanten vermuten, dass die Gründe für den Selbstmordversuch in anderen Ereignissen lagen, die während der Dienstreise eingetreten sind. Darüber könnten nur seine Mutter oder seine Verlobte in Bremen Auskunft geben.
Ein Gespräch mit der ehemaligen Verlobten von Talowicz in diesem Jahr bestätigte die Vermutung des Kommandanten. Während dieser Dienstreise hatte sie ihre Beziehung zu Talowicz beendet, da sie seine Eifersucht nicht mehr ertragen konnte.
Bei der anschließenden Gerichtsverhandlung hielt Talowicz an seinen angegebenen Gründen für seinen Selbstmordversuch fest und erwähnt von den Problemen mit seiner Verlobten nichts.
In der Hauptverhandlung führt der Angeklagte weiterhin an, dass das Urteil de L.I. kurz vor seiner Abreise über seine Unbeliebtheit bei den anderen Unteroffizieren in den Selbstmord getrieben hat. Er sei ehrgeizig und habe sich immer bemüht, sein Bestes zu geben.
Kein Motiv zum Selbstmord sei für ihn das Schreiben des Oberbürgermeisters von Litzmannstadt, wonach sein Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft noch nicht genehmigt worden sei. [7]
Dazu entgegnete der Angeklagte, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft bereits 1939 vor Ausbruch des deutsch-polnischen Krieges erhalten hatte, den entsprechenden Bescheid aber bei Untergang des U 167 verloren habe und deshalb einen neuen Antrag in dieser Richtung gestellt hatte.
Hinsichtlich des Selbstmordversuches wurde vom Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte den Selbstmord nicht nur vorgetäuscht hat, um sich dem Wehrdienst zu entziehen. Die angegebenen Gründe für diese Tat wurden vom Gericht aber nicht anerkannt.
Damit hätte ein solches Urteil eigentlich nicht als Wehrkraftzersetzung geführt werden dürfen. Die U-Bootfahrer galten jedoch als Elitesoldaten und ein Selbstmord, aus welchen Gründen auch immer, war in der U-Bootwaffe sehr verpönt. So musste das Gericht zur Abschreckung ein Urteil in dieser Richtung fällen. Dafür fiel aber das Strafmaß für damalige Verhältnisse recht milde aus.
Das Gericht schätzte ein, der Angeklagte habe aus Lebensfeindlichkeit gehandelt und wenig soldatisches Denken an den Tag gelegt. Dies beruhte nach Ansicht des Gerichtes auf einem Erziehungsfehler, wenn man berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht durch die Schule der Hitler-Jugend gegangen ist, sondern in seinen Entwicklungsjahren polnischer Staatsbürger gewesen war.
Aus Erziehungsgründen und auch zur Abschreckung anderer musste das Gericht eine fühlbare Gefängnisstrafe für diese Tat von 4 Monaten verhängen.
Bei der Strafmessung für das unberechtigte Tragen von Orden ging das Gericht davon aus, dass gerade das U-Bootkriegsabzeichen in stärkerem Maße gegen unbefugtes Tragen geschützt werden müsste, als die übrigen Kriegsabzeichen der Marine.
Der Angeklagte hatte aus Eitelkeit gehandelt. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte tatsächlich an Feindfahrten beteiligt war und einmal sein Boot verloren ging. Damit hätte er wohl die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt, falls die übrigen Voraussetzungen (Würdigkeit) gegeben wären.
Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes verhängte das Gericht für diese Straftat eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten und 2 Wochen.
Für den Vorwurf der unerlaubten Entfernung erfolgte vom Gericht keine Verurteilung. Der Angeklagte hatte den Befehl, wichtige Maschinenteile an Bord zu bringen. Da er die Teile in Bremen nicht bekam, wollte er sie nach dem Wochenende in Diedenhofen besorgen. Einen gerichtlich strafbaren Ungehorsam hat das Gericht in der Fahrt nach Diedenhofen nicht gesehen, da der Angeklagte allenfalls seinen Auftrag falsch ausgelegt hat. Der Angeklagte wurde demzufolge zu diesem Punkt von der Anklage freigesprochen.
Der Angeklagte wurde dann in dem Urteil vom 19.06.1944 wegen unbefugten Ordenstragens und Wehrdienstentziehung durch Selbstmordversuch zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten unter Anrechnung der Untersuchungshaft und zu Rangverlust verurteilt.
Am 20. Juli 1944 wurde der Matrose Boleslaus Talowicz in das Wehrmachtgefängnis Anklam (E-Kompanie) zur Strafvollstreckung eingeliefert. Der Rangverlust ist einige Tage zuvor durchgeführt worden.
Talowicz gehörte zu den Wehrmachtssoldaten, denen infolge der Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) sofortige Strafaussetzung zur Frontbewährung gewährt wurde. Am 28. August 1944 wurden ca. 300 Soldaten aus dem Gefängnis Anklam zum SS-Regiment Dirlewanger der Kampfgruppe Reinefarth (Einsatzort Warschau) in Marsch gesetzt.
Wehrmachtsangehörige, die zum SS-Regiment überstellt wurden, gehörten aber nicht automatisch zur Waffen-SS.
Talowicz nahm an den Kämpfen um die Altstadt teil. Die Soldaten wurden in einen brutalen Häuserkampf geführt, hinter ihnen die SS-Offiziere und vor ihnen die polnischen Scharfschützen, die in den oberen Stockwerken der Häuser Stellung bezogen hatten.
Entsprechend hoch waren die Verluste. Sie betrugen beim Dirlewanger Regiment während des Warschauer Aufstandes ca. 300%, d.h. es musste dreimal wiederaufgefüllt werden.
[8]
Von Talowicz ist bekannt, dass er während der Kämpfe verwundet wurde und am 05. November auf dem Hauptverbandsplatz in Warschau seinen Verletzungen erlegen ist. Dies ist dokumentiert in den Kirchenbüchern der evangelischen Kirche in 01900 Bretnig-Hauswalde, in der Nähe von Dresden.
In dieser Kirche befinden sich auch Wandplatten für die Gefallenen im 2. Weltkrieg, auf der Talowicz auch aufgeführt ist. [9]
In dem Ort wohnten seine Mutter und seine Schwester seit 1944.
Im September 1944 wurde von dem Oberbürgermeister von Litzmannstadt der Ausweis der Deutschen Volksliste, blauer Ausweis, an die Feldpostnummer von Boleslaus Talowicz geschickt. Dieser Ausweis hat ihn aber in den Wirren des Krieges nicht mehr erreicht.
Disziplinarstrafen |
Ist am 21.01.1944 ohne Urlaubskarte an Land gegangen mit dem Plane vorsätzlicher Urlaubsüberschreitung, kehrte jedoch rechtzeitig zurück. 4 Tage gelinder Arrest und Urlaubssperre vom 26.01.1944 - 19.02.1944. Verfügt vom Kommandanten am 25.01.1944. Verbüßt vom 11.02.1944 – 15.02.1944. |
Ungehorsam gegen einen Befehl in Dienstsachen Hat am 13.01.1944 auf einen Zettel Feldpostnummer des Bootes, Liegenplatz und Bootswappen im augenblicklichen Liegehafen mitgeteilt. Verfügt am 25.03.1944 vom Kommandanten. Verbüßt vom 09.4.1944 – 12.04.1944. |
Militärgerichtsverfahren Gericht des Führers der Zerstörer. |
Am 22.06.1944, 6 Monate Gefängnis und Rangverlust wegen unbefugten Tragens von Orden und Ehrenzeichen und Wehrentziehung durch Selbstmordversuch. Rechtskraft am 05.07.1944. |